Nach den neuen Verpackungsrichtlinien sind Verkaufspackungen, diejenigen Verpackungen, die der Aufnahme, dem Schutz, der Handhabung, der Lieferung oder der Darbietung von Waren dienen. Umverpackungen können eine bestimmte Anzahl oder mehrere Verkaufseinheiten umfassen. Das können dann auch größere Schachteln oder auch stabilere sein je nach Ware. Bei Transportverpackungen sind Transportschäden zu vermeiden. Sie sind meistens nicht für den Endverbraucher bestimmt. Versandverpackungen ermöglichen oder unterstützen den Versand von Waren, Papieren, Geschenken oder Ähnliches. Das Füllmaterial, was bei der Versandverpackung anfällt wie z. B. Verpackungschips, kann an den Endverbraucher weitergegeben werden. Da es als Versandpackung gilt, und es ist für den Kunden oder die Kundin systembeteiligungspflichtig.
Serviceverpackungen sind solche Verpackungen, die beim Endverbraucher oder beim Vertreiber befüllt werden wie z. B. beim Bäcker oder Metzger oder Florist. Beispiele hierfür sind Brötchentüten, Metzgerpapier, Schalen für Bratwurst oder Pommes, Coffee-to-go-Becher, Papier für Blumensträuße, Tüten für Obst und Gemüse z. B. am Wochenmarkt oder im Supermarkt. Hier wird auch die Verpackung mit der Systembeteiligung verkauft. Hygieneregeln sind auch da einzuhalten. Festzuhalten bleibt, systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verpackungen, die mit Ware befüllt werden, und nach dem Gebrauch oder nach dem Verzehr von Lebensmitteln beim Endverbraucher bleiben und von diesem zu entsorgen sind. Es gelten entsprechende Abfallregeln und -vorschriften. Verpackungen sind, wenn möglich, zu vermeiden. Je nach Aufgabe gibt es Verpackungsmittel.
Die neuen Gesetze informieren auch über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 7.8.1998 (BGBl. I 2379 mit allen nachfolgenden Änderungen; Verpackungsverordnung). Es wird differenziert zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen. Nachhaltig ist es, eine Verpackung mehrmals zu verwenden. Bei Lebensmittel wie Eierverpackungen kann das im Handel wegen Hygienerichtlinien nicht gestattet werden.